@roterburgenländer Du meinst hier einen "eingetragenen Verein", also einen "e.V.". Das gibt es in Österreich nicht als Vereinsform. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man in Deutschland einen Verein im Rathaus oder der Gemeinde anmelden und gründen kann. In Österreich jedenfalls nicht. In Österreich reichen 2 Personen aus, um einen Verein zu gründen. Wie man die Vereinsfunktionen benennt, also ob Präsident, Obmann, Vorsitzender, Kapitän, Kanzler oder sonst wie, ist und bleibt Sache des Vereins, solange der Funktionstitel nicht gesetzlich geschützt ist (Bundespräsident, a