Wollen die vom Vogelschutzgebiet Weinzödl uns aus unseren Stadion hinausekeln? Aus der Verordnung: (2) Weiters sind nachstehende Handlungen und Maßnahmen verboten, die geeignet sind, den Bestand der Vogelwelt zu gefährden: a. das Errichten oder Aufstellen bzw. Erweitern von Bauten und Anlagen aller Art b. jede übermäßige Lärmentwicklung, soweit diese nicht durch den Betrieb oder die Instandhaltung der Kraftwerksanlagen und Anlagen der Wasserversorgung einschließlich der Wasserschutzgebiete bedingt ist Gefunden bei http://g-a-k.at/aktuell/aktuell.htm