Ich stelle unter Bezugnahme auf den Tagesordnungspunkt ? folgenden Antrag. Die Generalversammlung möge beschließen, dass der Passus in den Statuten von: "Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der § 34 ff BAO zu verwenden." auf "Bei Auflösung des Vereins ist das verbleibende Vereinsvermögen für eine Neugründung zu verwenden." Sollte ein Notfallplan sein, dass wir wenigstens für eine Neugründung auch ein bisschen Geld zur Verfügung haben!