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red__g

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  1. @cornerfahne Danke, hab ich doch glatt den Link vergessen!
  2. Gerade in diesen Tagen, wichtig wie ich meine. Ein guter Bericht des GAK zum Holocaust Gedenktag. Eine gut geschriebene Arbeit zur Geschichte und dem Verhalten des GAK (Link im Artikel) und der Auftakt für eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung. #weremeber
  3. Super Aktion, @Sub7ero würde gerne das 12er Mann Shooting als Geburtstagsgeschenk verschenken. Der Beschenkte ist glaub ich auch Mitglied, jedenfalls schon länger Unterstützer des Vereins. Kann ich das Paket einfach auf meinen Namen kaufen und ihm dann weiterschenken? Besten Dank für die Antwort
  4. Wenn ich als regelmäßiger Leser, aber wenig Schreiber mal meinen Senf bzgl. Gründung, Versammlung, Erster Vorstand usw. dazu geben darf. Soweit ich mich erinnere ist zur Gründung eines Vereines ein Proponentenkomitee notwendig welches die beabsichtigte Gründung bei der Vereinsbehörde anzeigt. Dieses Proponentenkomitee beruft eine Gründungsversammlung ein, bzw. hält diese ab. Im Zuge dieser Gründungsversammlung wird der erste Vorstand gewählt, bzw. mangels Mitglieder üblicherweise aus dem Proponentenkomitee besetzt. Weiters gibt sich der Verein Statuten und beschließt wie neue Mitglieder aufgenommen werden und welcher Mitgliedsbeitrag eingehoben werden soll. Das Protokoll dieser Versammlung inkl. der notwendigen Daten für den Vorstand geht dann an die Vereinsbehörde. Diese akzeptiert nach Prüfung das Ergebnis oder nicht. Be den Gründungsversammlungen bei denen ich bis dato dabei war wurde das immer in der Art gehandhabt, das am Beginn der Gründungsversammlung eine Liste zur Eintragung durchgegangen ist wo sich jeder als Proponent/Gründungsmitglied eintragen konnte. Diese Personen hatten dann bei Abstimmung über Statuten, Vorstand u.ä. einfaches Stimmrecht. Bedeutet Stimmrechtsabtretung war eigentlich nie möglich, Mitstimmen konnte wer persönlich anwesend war. Gewählt werden konnte auch nur wer anwesend war. Dadurch konnte innerhalb kurzer Zeit ein arbeitsfähiger Vorstand gewählt werden. Im Zuge der Gründungsversammlung wurde dann meist noch der fällige Mitgliedsbeitrag bestimmt, diesen konnte jeder einzahlen. Ebenfalls wurde bei der Gründungsversammlung beschlossen, das jeder der Proponenten der den MItgliedsbeitrag sofort einzahlt als Mitglied des neuen Vereines aufgenommen wird. Ergebnis des ganzen war, das direkt im Anschluß an die Gründungsversammlung die erste Gerneralversammlung des neuen Vereines stattfinden konnte, es waren ja alle MItglieder des Vereines anwesend. Das ganze war das muss ich jedoch zugeben immer bei Gründungen wo es keine "Grabenkämpfe" gegeben hat, weil sich alle über das Ziel und den Weg einig waren. just my two cents.
  5. Jeder der sich mal mit dem Thema BIlanzen beschäftigt hat, weis wie genau eine Bilanz den tatsächlichen Zustand eines Vereines oder eines Unternehmens darstellt. Nämlich gar nicht. Einzige Möglichkeit die tatsächlichen Verhältnisse herauszufinden ist in dem Bilanz, Gewinn&Verlustrechnung und Liquiditätsrechnung miteinander verknüpft werden. Da stellts einem dann durchaus schon mal die Haare auf. Die BIlanz ist einzig eine Darstellung der Vermöglensverhältnisse zu einem bestimmten Stichtag. Wie es einen Tag davor oder einen Tag danach aussieht kann man daraus nicht/nur bedingt ablesen.
  6. Geht mir genau so. Hab zuerst auch nicht Glauben können dass das so tatsächlich in den Statuten steht, bzw. Mit dieser Bestimmung sich überhaupt jemand wählen lässt. Was für einen Sinn macht ein Vorstandsmitglied das nicht mehr will oder kann? Ergebnis sieht man ja. Wenn irgend möglich Konkurs anmelden.
  7. Kein Kommentar. Ist in der Wirtschaftswelt durchaus nicht unüblich Namensrechte aus der Masse zu kaufen. Weis nur nicht ob das bei Vereinen auch möglich ist. Natürlich nicht als Rechtsnachfolger.
  8. Scheinbar ist der Konkurs die einzige Möglichkeit endlich einen Schlußstrich zu ziehen um danach unbelastet neu zu beginnen. Die Frage die sich mir stellt. Im Falle eines Konkurses hat der Masseverwalter alles zu tun um soviel Geld wie möglich für die Gläubiger zusammen zu bekommen. Könnte es dann möglich sein z.B. den Namen aus der Masse zu kaufen? Hätte natürlich den Vorteil der Bekanntheitsgrad des neuen Vereines wäre ungleich höher, Nachteil natürlich man könnte mit dem "alten" verein in Verbindung gebracht werden. Wie seht ihr das?
  9. red__g

    Zukunft des GAK

    wäre es eigentlich denkbar den Vertrag aufzukündigen und dannach in Konkursverfahren einzuleiten? Damit sollten dann ja die Forderungen aus dem Vertrag in das Verfahren einfließen und könnten damit mit einer Ausgleichequote beglichen werden. Voraussetzung natürlich das jemand da wäre der "frisches" Geld bereitstellt.
  10. @jwalker wäre im Grunde genommen richtig. Das Problem ist nur, das scheinbar nicht einmal 3 Insovenzverfahren Rechtssicherheit herstellen konnten nicht noch irgendwelche Leichen im Keller mit zu schleppen. Wer würde also die Sicherheit aussprechen können, das eine neue Gruppe die den GAK in eine positive Zukunft führt nicht in einem Jahr oder so wieder von jemandem belangt wird und sie dann die Geldbörse aufmachen müssen. Natürlich mit der Möglichkeit sich an den Verursacher schadlos zu halten, jedoch immer mit dem Prozessrisiko verbunden. Wie man in letzte Zeit sieht ist in Österreich Recht haben und Recht bekommen nicht unbedingt das gleiche. Ich kann mir nicht vorstellen das in dieser unsicheren Rechtslage irgendjemand Geld in die Hand nimmt, außer er hat soviel davon das es ihn nicht stört evtl. ein paar MIllionen zu verlieren. Diese sind aber üblicherweise nicht zu ihrem Geld gekommen weil sie so spendabel sind und Geld verschenken. Sehe hier keine echte Chance mehr, leider.
  11. Ist schon richtig, andererseits ist fraglich wie sinnvoll so was ist. Daraus könnten dann zwei Szenarien entstehen: - Am nächsten Tag wieder Rücktritt, Einberufung einer ao. GV und das Spiel beginnt von vorne - Beantragung der Liqidation des Vereines Weiters ist die Frage zu stellen ob es in Ordnung wäre jemanden der alle Kraft in einen neuen positiven GAK gesteckt hat gegen seinen Willen zu zwingen die Vereinsführung weiter zu führen. Meiner Meinung nach kann es bei der ao. GV nur heißen es gibt jemanden der sich der Wahl stellt die Mehrheit bekommt und die Wahl annimmt, oder Beschluß der Auflösung und Neugründung ohne jeglich Altlasten. Trainingsplätze wird man in Graz finden, auch einen Ort an dem man die Spiele in den unteren Ligen austragen kann wird man finden. Mir fällt hier auf die schnelle z.B. das Gelände des JSV Mariatrost ein. Ein Trainingsplatz, ein Spielfeld mit kleiner Tribüne und das Gebäude mit den Kabinen wurde erst vor kurzem neugebaut. Ich denke solche Plätze wird es, vor allem am Stadtrand mehrere geben.
  12. red__g

    Zukunft des GAK

    Ich nehme an, das seit gestern oder so klar am Tisch liegt, das sich Finanz und GKK an den GAK wenden um etwaige Forderungen aus der Vergangenheit einzutreiben und diese Positionen finanziell einfach nicht mehr im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns dargestellt werden können. In diesem Falle ist dieser Rücktritt für mich logisch und die einzige Möglichkeit hier nicht über Organhaftung o.ä. zum Handkuss zu kommen.
  13. Kann ich mir nicht vorstellen, das mit dem Konkurs automatisch die Rechtsverfolgung aufhört. So leicht macht es einem die Finanz bzw. die GKK nicht. Es wird dann zwar aufwendiger aber auf Basis der Zeitleiste und den dazugehörigen Verantwortlichen in der Zeit wird sich wahrscheinlich die Gebietskörperschaft an die jeweils vertretungsbefugten Personen wenden.
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