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Medien-Thread: Zeitungsartikel, Homepageberichte etc.


zirbengeist-1902

Empfohlene Beiträge

Mit Salzburg, Rapid, Austria und den  Zweitgeborenen wird das Stadion sicher immer relativ gut gefüllt sein, bei den anderen Klubs der ÖDL wird man natürlich sehen müssen.

 

Fakt ist, dass der GAK sich, wenn der BuLi-Aufstieg eines Tages da ist, seine Fanbasis wird ausbauen müssen bzw. sie zurückerkämpfen. Das wird nicht leicht. Dafür wird es aber bei möglicherweise schlechteren Ergebnissen sind so einen Ausschlag nach unten geben wie früher. Ist natürlich alles Spekulation, aber nachdem, was wir in den letzten 12 Jahren mitgemacht haben, gibt es schon eine andere Verbindung zwischen den Fans und dem Klub ...

 

W.

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Eine schöne Zuschauer Statistik die soeben in der App veröffentlicht wurde. 2500 im Schnitt bei den Heimspielen, wobei das Spiel gegen Sturm 2 den Schnitt nach oben getrieben hat.

 

Wie war noch mal unsere Wette Roman? Ich wettete, dass wir insgesamt im Schnitt nicht mehr als 2250 haben werden in der Regionalliga.

 

Wird spannend... wobei ich diese Wette eh gerne verliere.

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Wie 2012 von mir auf Nachfrage prognostiziert: Aufgrund von Verjährungen genau nix.

"... nimmst du dir einen Anwalt, der was kann halt...."

 

Verjährung gibt es nicht mehr, wenn einmal eine Verfolgungshandlung gesetzt worden ist. Das wird nur mehr als lange Verfahrensdauer strafmildernd berücksichtigt.

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So generell im expliziten Fall? 

Also Haben wir noch Hoffnung auf Gerechtigkeit? Oder gibt es noch andere Ausflüchte?

Erhelle uns!

 

Ich bin kein Erheller, aber Verjährung kann eine Tat eben nur bevor die Staatsanwaltschaft zu ermitteln beginnt, wenn ich mich richtig erinnere, Strafrecht ist bei mir auch schon bald 20 Jahre her. :-) Und da die StA in dem Fall schon länger, naja, wie schreibe ich das jetzt, von dem Fall Kenntnis hat und "aktiv" ist, wird da nichts mehr verjähren.

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Um ehrlich zu sein: Ich empfände jetzt nach >10 Jahren keine besondere Genugtuung mehr, wenn man irgendwen von den Herren strafrechtlich belangen würde. Für unseren GAK schaut dabei sowieso nichts Positives heraus. Jede Art von Prozess oder sonst irgendwas weckt nur negative Assoziationen mit dem GAK - da kannst dich noch so oft distanzieren und betonen, dass der GAK in dieser Geschichte eigentlich Opfer und nicht Täter war. Dafür würden schon die Schreiberlinge von der schwarzen Lokalpresse sorgen.

 

Insofern: mir ist es mittlerweile eher egal, was sich in dieser Sache tut. Wenn sich gar nie mehr was tut, soll es auch nicht zu unserem Schaden sein. Könn ma notfalls in diversen polemischen Diskussionen wenistens darauf hinweisen, dass eigentlich die Schwarzen der Betrügerverein waren und wir nur die Unschuldslämmer.

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Ich bin kein Erheller, aber Verjährung kann eine Tat eben nur bevor die Staatsanwaltschaft zu ermitteln beginnt, wenn ich mich richtig erinnere, Strafrecht ist bei mir auch schon bald 20 Jahre her. :-) Und da die StA in dem Fall schon länger, naja, wie schreibe ich das jetzt, von dem Fall Kenntnis hat und "aktiv" ist, wird da nichts mehr verjähren.

Ich trete am 01.02. zur Fachprüfung aus Strafrecht und Strafprozessrecht an der Uni an und laut aktuellem Stand der Dinge (zumindest laut aktuellem Lehrbuch und der aktuellen Fassung des StGB) kann ich das nur bestätigen. Gemäß § 58 (3) Z 2 StGB wird die Zeit zwischen der ersten staatsanwaltschaftlichen Anordnung bzw. Antragstellung zur Beweisaufnahme und der rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens in die Verjährung nicht eingerechnet.

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Egal ist mir nicht, was mit unserem GAK seinerzeit passiert ist, sowas gehört aufgeklärt (soweit es jedenfalls möglich ist). Damit wurde ja auch die Reputation des Namens "GAK" erheblich beschädigt.

 

Wurscht sind mir allerdings die damaligen Beteiligten, weil die (hoffentlich) mit unserem GAK nix mehr zu tun haben werden (einer sitzt leider noch im Vorstand des Stammvereins, warum auch immer ...), weil jetzt neue Zeiten angebrochen sind.

 

Eine Lehre für die Gegenwart und Zukunft soll die damalige Katastrophe aber auf jeden Fall bleiben!

 

W.

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Ich trete am 01.02. zur Fachprüfung aus Strafrecht und Strafprozessrecht an der Uni an und laut aktuellem Stand der Dinge (zumindest laut aktuellem Lehrbuch und der aktuellen Fassung des StGB) kann ich das nur bestätigen. Gemäß § 58 (3) Z 2 StGB wird die Zeit zwischen der ersten staatsanwaltschaftlichen Anordnung bzw. Antragstellung zur Beweisaufnahme und der rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens in die Verjährung nicht eingerechnet.

 

Na, dann habe ich bei der Schmölzer damals wirklich was gelernt. ;-) Und bei dir kann ja nichts mehr schiefgehen, viel Erfolg! Immer richtig subsummieren, dann ist es einfach. :-)

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Im Großen und ganzen ist es eine Frechheit was da abgezogen wird. Weder beim FC Tirol noch bei Sturm wurde so ein Kasperletheater gemacht. Eine Bananen Republik wie immer in Österreich. Wenn im Jahr Herr RR 8 mal in der Zeitung lachen sieht mit Politiker kann man 1 und 1 zusammen zählen. Ich alles andere als ein Kartnig Fan,aber an ihn wurde nur ein Exempel gemacht. Natürlich ist er selber Schuld. Aber er hat geschaut das Sturm überlebt hat. Im Gegensatz zu unsere Verbrecher. Die haben die Leiche munter weiter geschändet das sie nicht mal stinken mehr hat können. Aber klar solche Leute muss man schützen. Die letzten zwei Pfosten haben sogar das Fass den Boden ausgeschlagen. Das sollte man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Der GAK klopft bald an die 2.Liga an und die Justiz hat in diesen Zeitraum nicht mal die Mappe gefunden. Ist klar. Da ein kleiner Bürger der der Finanz vielleicht 50Euro Schuldet wichtiger ist.

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@bertl

Also egal ist es mir ganz sicher nicht. Ich nehme auch persönlich, dass der Meistertitel immer und ewig angepatzt bleibt.

Und wer sich schuldig gemacht hat, soll auch dafür bestraft werden und nicht vielleicht gar als Vorbild für die nächsten Verbrecher dienen und zeigen wie mans machen muß um straflos davonzukommen.

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Ich trete am 01.02. zur Fachprüfung aus Strafrecht und Strafprozessrecht an der Uni an und laut aktuellem Stand der Dinge (zumindest laut aktuellem Lehrbuch und der aktuellen Fassung des StGB) kann ich das nur bestätigen. Gemäß § 58 (3) Z 2 StGB wird die Zeit zwischen der ersten staatsanwaltschaftlichen Anordnung bzw. Antragstellung zur Beweisaufnahme und der rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens in die Verjährung nicht eingerechnet.

 

Und den prozessrechtlichen Teil nicht vernachlässigen! Der hat mir im Juli beim Durl den A*** gerettet ;)

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